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Auspuff eintragen lassen: Wann nötig, was kostet es?

Nicht jeder Auspuff muss eingetragen werden – aber wann ist es nötig und was kostet der TÜV-Termin? Hier die Übersicht.

Wann ist keine Eintragung nötig?

Bei Auspuffanlagen mit EG-ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist keine Eintragung erforderlich. Du musst lediglich die ABE-Bescheinigung mitführen. Das gilt für die meisten unserer COBRA und SPEEDPRO Anlagen mit Straßenzulassung.

Wann muss ich zum TÜV?

  • Teilegutachten statt EG-ABE: Die Anlage hat nur ein TÜV-Teilegutachten – dann ist eine Abnahme nach §19 StVZO nötig
  • Einzelabnahme: Bei individuellen Umbauten oder Anlagen ohne Papiere (§21 StVZO)
  • Leistungssteigerung: Wenn die Anlage die Motorleistung erhöht, muss das dokumentiert werden

Was kostet die Eintragung?

  • Abnahme nach §19: ca. 40–80 Euro beim TÜV/DEKRA
  • Einzelabnahme nach §21: ca. 100–200 Euro, je nach Aufwand
  • Zulassungsstelle: Zusätzlich ca. 15–30 Euro für die Eintragung in die Papiere
  • Geräuschmessung: Falls erforderlich, ca. 90 Euro extra

Ablauf beim TÜV

Du fährst mit dem eingebauten Auspuff und allen Papieren (Teilegutachten, Fahrzeugschein) zum Prüfer. Der kontrolliert die Montage, prüft die E-Nummer und misst ggf. das Standgeräusch. Bei Bestehen bekommst du eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.

Unser Tipp: Spar dir den Weg

Mit einer COBRA oder SPEEDPRO Anlage mit EG-ABE sparst du dir TÜV-Termin und Kosten komplett. Einfach montieren, ABE mitführen, losfahren.

Auspuffanlagen mit EG-ABE im Shop

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