Auspuff eintragen lassen: Wann nötig, was kostet es?
Nicht jeder Auspuff muss eingetragen werden – aber wann ist es nötig und was kostet der TÜV-Termin? Hier die Übersicht.
Wann ist keine Eintragung nötig?
Bei Auspuffanlagen mit EG-ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist keine Eintragung erforderlich. Du musst lediglich die ABE-Bescheinigung mitführen. Das gilt für die meisten unserer COBRA und SPEEDPRO Anlagen mit Straßenzulassung.
Wann muss ich zum TÜV?
- Teilegutachten statt EG-ABE: Die Anlage hat nur ein TÜV-Teilegutachten – dann ist eine Abnahme nach §19 StVZO nötig
- Einzelabnahme: Bei individuellen Umbauten oder Anlagen ohne Papiere (§21 StVZO)
- Leistungssteigerung: Wenn die Anlage die Motorleistung erhöht, muss das dokumentiert werden
Was kostet die Eintragung?
- Abnahme nach §19: ca. 40–80 Euro beim TÜV/DEKRA
- Einzelabnahme nach §21: ca. 100–200 Euro, je nach Aufwand
- Zulassungsstelle: Zusätzlich ca. 15–30 Euro für die Eintragung in die Papiere
- Geräuschmessung: Falls erforderlich, ca. 90 Euro extra
Ablauf beim TÜV
Du fährst mit dem eingebauten Auspuff und allen Papieren (Teilegutachten, Fahrzeugschein) zum Prüfer. Der kontrolliert die Montage, prüft die E-Nummer und misst ggf. das Standgeräusch. Bei Bestehen bekommst du eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.
Unser Tipp: Spar dir den Weg
Mit einer COBRA oder SPEEDPRO Anlage mit EG-ABE sparst du dir TÜV-Termin und Kosten komplett. Einfach montieren, ABE mitführen, losfahren.
