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EG-ABE, E-Nummer, TÜV: Was muss ich beim Auspuffkauf beachten?

Du willst deinem Bike einen neuen Sound verpassen? Beim Auspuffkauf gibt es ein paar rechtliche Dinge zu beachten – sonst wird es bei der nächsten Kontrolle teuer. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.

EG-ABE und E-Nummer: Das musst du wissen

Die meisten Zubehör-Auspuffanlagen für den Straßenverkehr haben eine EG-ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder eine E-Nummer. Das bedeutet:

  • Die Anlage ist für dein Motorradmodell geprüft und zugelassen
  • Du musst sie nicht eintragen lassen
  • Die ABE-Bescheinigung musst du mitführen (Ausdruck oder Karte reicht)
  • Die E-Nummer ist auf dem Schalldämpfer eingeprägt oder auf einem Schild angebracht

Wichtig: Die ABE gilt nur für die in der Bescheinigung aufgeführten Fahrzeugmodelle und Baujahre. Prüfe vor dem Kauf, ob dein Bike dabei ist!

Wann muss ich zum TÜV?

Eine Eintragung beim TÜV oder der DEKRA ist nötig, wenn:

  • Die Anlage keine EG-ABE hat, sondern nur ein TÜV-Teilegutachten – dann ist eine Abnahme nach §19 StVZO erforderlich
  • Du eine Race-Anlage ohne Straßenzulassung fährst – die ist nur für die Rennstrecke erlaubt
  • Die Anlage verändert wurde (z.B. dB-Killer entfernt)

dB-Killer: Drin lassen!

Viele Anlagen haben einen herausnehmbaren dB-Killer (Schalldämpfer-Einsatz). Ohne ihn ist die Anlage zu laut und die Betriebserlaubnis erlischt sofort. Bei einer Kontrolle drohen:

  • Bußgeld
  • Punkte in Flensburg
  • Stilllegung des Fahrzeugs bis zur Wiederherstellung des legalen Zustands

Unser Tipp

Alle unsere COBRA und SPEEDPRO Auspuffanlagen mit Straßenzulassung werden mit EG-ABE geliefert. Einfach montieren, ABE mitführen, losfahren – ganz ohne TÜV-Termin.

Alle straßenzugelassenen Anlagen im Shop ansehen

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